Beratungsablauf

„In einem persönlichem Gespräch
können wir Ihre Fragen klären“

 

Vorab werden in einem kostenlosen telefonischen Informationsgespräch alle Fragen zum Ablauf, zu den Kosten und zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse besprochen und oft schon ein erster Termin vereinbart.


Individualberatung/Ernährungstherapie

Erstberatung (60 Minuten)

  • Indikationsbezogene Anamnese
  • Sichtung ärztlicher Diagnosen/Empfehlung
  • Sichtung der Labordaten/Befundberichte
  • Erste Empfehlungen zur Veränderung
  • Anleitung zum Führen eines Ernährungsprotokolls
  • Zielformulierung

  2- 4 Folgeberatungen (30-60 Minuten)

  • Auswertung des Ernährungsprotokolls
  • Informationsvermittlung zum Krankheitsbild
  • Prinzip der vollwertigen Ernährung unter Berücksichtigung der individuellen Pathophysiologie (u.a. nach den Beratungsstandards der DGE)
  • Analyse und Optimierung des Essverhaltens
  • Praktische Umsetzung der diätetischen Maßnahmen in den Essalltag (Mahlzeitenplanung, Koch- und Küchentechnik)
  • Umsetzung in den Alltag und in besonderen Situationen
  • Förderung der Bereitschaft zur Verbesserung/Stabilisierung der Lebensqualität
  • Anleitung zur Selbstverantwortung und Förderung der Bereitschaft zur langfristigen Änderung der Gewohnheiten
  • Stärkung von Motivation und Selbstmanagement-Kompetenzen

 


Kostenerstattung durch die Krankenkassen

Voraussetzung für eine ernährungstherapeutische Beratung ist eine medizinische Indikation sowie eine Verordnung durch den behandelnden Arzt .Bei den gesetzlichen Krankenkassen bin ich als zertifizierte Ernährungsberaterin VDOE anerkannt. Mit ärztlicher Zuweisung ist eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen möglich. In der Regel können nach §43 (Ernährungstherapie) SGB V jährlich bis zu fünf Beratungseinheiten, gelegentlich auch mehr, bezuschusst werden. Die Erstattung liegt zwischen 80-100%.

Hier finden Sie ein Formular für eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Angabe der Diagnosen.



Ernährungsberatung für Gesunde

Eine Ernährungsberatung nach §20 (Prävention) SGB V dient der gesundheitlichen Vorsorge und erfolgt ohne ärztliche Zuweisung.
Ein Kostenzuschuss für 3 Termine pro Jahr ist durch einige Krankenkassen möglich.