Vorab werden in einem kostenlosen telefonischen Informationsgespräch alle Fragen zum Ablauf, zu den Kosten und zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse besprochen und oft schon ein erster Termin vereinbart.
Erstberatung (60 Minuten)
2- 4 Folgeberatungen (30-60 Minuten)
Voraussetzung für eine ernährungstherapeutische Beratung ist eine medizinische Indikation sowie eine Verordnung durch den behandelnden Arzt .Bei den gesetzlichen Krankenkassen bin ich als zertifizierte Ernährungsberaterin VDOE anerkannt. Mit ärztlicher Zuweisung ist eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen möglich. In der Regel können nach §43 (Ernährungstherapie) SGB V jährlich bis zu fünf Beratungseinheiten, gelegentlich auch mehr, bezuschusst werden. Die Erstattung liegt zwischen 80-100%.
Hier finden Sie ein Formular für eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Angabe der Diagnosen.
Eine Ernährungsberatung nach §20 (Prävention) SGB V dient der gesundheitlichen Vorsorge und erfolgt ohne ärztliche Zuweisung.
Ein Kostenzuschuss für 3 Termine pro Jahr ist durch einige Krankenkassen möglich.